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Verhinderungspflege

Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Entlastungsmöglichkeit für pflegende Angehörige. Wenn Sie aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Verpflichtungen vorübergehend nicht in der Lage sind, die Pflege eines Angehörigen zu übernehmen, sorgt die Verhinderungspflege dafür, dass die Betreuung weiterhin sichergestellt ist. Diese Leistung wird von der Pflegekasse übernommen und kann bis zu 42 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden.

24-Stunden-Betreuung

Für Angehörige, die eine längere Auszeit benötigen, bieten wir eine umfassende 24-Stunden-Betreuung an. Unsere Betreuungskräfte wohnen während der Verhinderungspflege im Haushalt der pflegebedürftigen Person und stehen rund um die Uhr zur Verfügung. Diese Form der Betreuung garantiert:

  • Kontinuität und Sicherheit durch ständige Präsenz

  • Individuell abgestimmte Pflegeleistungen rund um die Uhr

  • Entlastung der Angehörigen, auch bei längeren Abwesenheiten

Wer kann Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?

Die Verhinderungspflege kann von Personen mit Pflegegrad 2 oder höher beantragt werden.
Bis einschließlich Juni 2025 gilt:
Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate zu Hause betreut haben.
Ab dem 1. Juli 2025 entfällt diese Voraussetzung.
Die Pflegekasse übernimmt ab 2025 bis zu 1.685 € für Verhinderungspflege pro Jahr. Zusätzlich können bis zu 843 € aus dem Budget für Kurzzeitpflege übertragen werden.
Das ergibt eine maximale Summe von 3.539 € jährlich, die für Verhinderungspflege genutzt werden kann.

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