Hauswirtschaft nach §45 SGB XI

a table with a number of different numbers and numbers
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a woman sitting on the ground looking at her cell phone
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Abtretungserklärung bereits ausgefüllt?

Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab! Buchen Sie jetzt transparent und zu jeder Zeit Ihren Termin mit uns.

Abtretungserklärung ausfüllen

Damit alle Menschen mit einem Pflegegrad unsere Dienstleistung kostenlos erhalten, benötigen wir vorher einmalig die Abtretungserklärung, um mit den Pflegekassen abzurechnen.

Sie erhalten Zugriff auf den Terminplan, sobald die Abtretungserklärung von Ihnen eingereicht wurde.

  • Kein wechselndes Personal mehr, denn Sie wählen die Hauswirtschaftshilfe aus.

  • Kein lästiger Papierkram mehr.

  • Die Dienstleistung wird über den Entlastungsbetrag Ihrer Pflegekasse abgerechnet.

Um unsere Dienstleistungen für Menschen mit Pflegegrad kostenlos anbieten und direkt mit den Pflegekassen abrechnen zu können, benötigen wir vorab eine einmalige Abtretungserklärung von Ihnen. Erst nach Eingang dieser Erklärung ist es möglich, einen Termin zu vereinbaren.

Abtretungserklärung

Checkliste für Pflegende und Entlastung im Haushalt

Pflegeaufgaben

  1. Übliche Reinigungsarbeiten im Haushalt:

    • Staubwischen, Teppichsaugen, Boden- und einfache Fensterreinigung.

    • Befüllen und Entleeren der Geschirrspülmaschine.

  2. Wäschepflege:

    • Waschen, Sortieren, Bügeln und Zusammenlegen von Wäsche.

    • Wechseln der Bettwäsche.

  3. Blumenpflege:

    • Pflege von Pflanzen innerhalb der Wohnung oder auf dem Balkon.

  4. Alltagsorganisatorische Tätigkeiten:

    • Unterstützung bei der Postbearbeitung.

    • Botengänge und Einkäufe.

    • Zubereitung einfacher Mahlzeiten.

    • Begleitung bei Arztbesuchen oder anderen Terminen.

  5. Psychosoziale Unterstützung:

    • Gesellschaft leisten und Gespräche führen.

    • Förderung von Hobbys oder leichter Aktivität.

    • Begleitung zu Gottesdiensten oder Veranstaltungen.

    • Zuhören und Unterstützung bei der Organisation des Pflegealltags.

Nicht abrechenbare Leistungen

  1. Arbeiten außerhalb des unmittelbaren Lebensumfelds des Pflegebedürftigen:

    • Gartenarbeiten (z. B. Rasenmähen, Baumschnitt).

    • Straßenreinigung, Schneeräumen oder Winterdienst.

    • Entsorgung von Sperrmüll.

    • Entrümpelung von Kellern oder Dachböden.

  2. Renovierungs- oder Handwerksarbeiten:

    • Malerarbeiten, Reparaturen oder Pflasterarbeiten.

  3. Versorgung von Haustieren:

    • Füttern, Gassi gehen, Reinigen des Tierbereichs.

  4. Spezialisierte Reinigungsarbeiten:

    • Wartungsreinigung von Geräten wie Waschmaschinen.

    • Großreinigungen, z. B. „Frühjahrsputz“.

    • Kaminholz stapeln.