Haushaltshilfe

Ihre zuverlässige Haushaltshilfe

Als anerkannte Pflegeagentur unterstützen wir pflegebedürftige Menschen mit haushaltsnahen Dienstleistungen gemäß § 45b SGB XI. Schnell, zuverlässig und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

Übliche Reinigungsarbeiten im Haushalt:

  • Staubwischen, Teppichsaugen, Boden- und einfache Fensterreinigung.

  • Befüllen und Entleeren der Geschirrspülmaschine.

Soziale Unterstützung:

  • Gesellschaft leisten und Gespräche führen.

  • Förderung von Hobbys oder leichter Aktivität.

  • Begleitung zu Veranstaltungen.

  • Zuhören und Unterstützung.

Wäschepflege:

  • Waschen, Sortieren, Bügeln und Zusammenlegen von Wäsche.

  • Wechseln der Bettwäsche.

Blumenpflege:

  • Pflege von Pflanzen innerhalb der Wohnung oder auf dem Balkon.

Alltägliche Tätigkeiten:

  • Botengänge und Einkäufe.

  • Zubereitung einfacher Mahlzeiten.

  • Begleitung bei Arztbesuchen oder anderen Terminen.

Leistungsübersicht
Leistungsübersicht

Leistungsübersicht

Ihre Vorteile bei uns

  • Zuverlässiges und ordentliches Personal.

  • Kein lästiger Papierkram mehr.

  • Dauerhafte Entlastung für Angehörige.

  • Direkt mit den Pflegekassen abrechenbar - Sie bezahlen keinen Cent!

Ihre Vorteile bei uns
Ihre Vorteile bei uns
Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Unsere Dienstleistung wird über den gesetzlichen Entlastungsbetrag abgerechnet.
Wir bieten aktuell 3 Stunden Haushaltshilfe pro Monat kostenlos an (nur bei anerkanntem Pflegegrad).
Dies entspricht der gesetzlich gedeckelten Summe (§ 45b SGB XI).

Der Ablauf in 3 Schritten erklärt

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1) Dienstleistungsvertrag

1) Anfrage stellen1) Anfrage stellen

Sie füllen unser Online-Formular zur Abtretungserklärung aus.

2) Prüfung Ihrer Angaben
2) Prüfung Ihrer Angaben

2) Terminbestätigung

Monatliche Terminvergabe und Leistung empfangen.

3) Leistungsnachweis

4) Leistungserbringung
4) Leistungserbringung

Wir rechnen den Betrag direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Um unsere Dienstleistungen für Menschen mit Pflegegrad kostenlos anbieten und direkt mit den Pflegekassen abrechnen zu können, benötigen wir einmalig vorab Ihre Abtretungserklärung. Erst nach Eingang dieser Erklärung ist es möglich, einen Termin bei uns zu vereinbaren.

Abtretungserklärung